Weiterbildung im Steuerwesen

Sie haben Ihre Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten erfolgreich absolviert und bereits einige Jahre Berufserfahrung sammeln können? Nun überlegen Sie, eine Weiterbildung anzuschließen, wissen aber noch nicht, in welche Richtung diese konkret gehen soll? Hier listen wir Ihnen nachfolgend einige der zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Steuerfachangestellte auf, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung ein wenig behilflich zu sein:

1. Steuerfachwirt: Der Steuerfachwirt ist ein speziell qualifizierter Mitarbeiter des Steuerberaters. Anders als der Steuerfachangestellte wird der Steuerfachwirt z.B. die Fragen seiner Mandanten zu steuerlichen Aspekten von schenkungs- oder erbrechtlichen Angelegenheiten und zur Altersvorsorge beantworten. Bank- und Finanzierungsgespräche, Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen gehören ebenfalls zur täglichen Arbeit des Steuerfachwirts. Dennoch gehören auch weiterhin die „üblichen“ Tätigkeiten wie Buchhaltung, Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen dazu.
Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt ist eine durch die Steuerberaterkammern nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelte Weiterbildung. An der Prüfung können ausgelernte Steuerfachangestellte teilnehmen, die nach der Ausbildung bereits mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit in einer Hauptbeschäftigung bei einem Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe nachweisen können.
Es gibt verschiedene Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung, wie z.B. Tageslehrgänge in Vollzeit, Wochenendkurse oder Fernstudium. Wie lange die Prüfungsvorbereitung dauert, hängt von der jeweils gewählten Variante ab. Ein Vollzeitkurs kann schon in zwei Monaten absolviert werden. Für ein Fernstudium hingegen sollte man mindestens 12 Monate einplanen. Geprüft wird im Rahmen von drei schriftlichen Klausuren und einem mündlichen Teil. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so besteht auch hier – wie bei der Prüfung zum Steuerfachangestellten – die Möglichkeit, diese zweimal zu wiederholen.

2. Bilanzbuchhalter: Hierbei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Abschluss, der erst mit erfolgreich absolvierter Prüfung erlangt wird. Abgenommen wird diese Abschlussprüfung durch die Industrie- und Handelskammer. Der Bilanzbuchhalter übernimmt die organisatorische Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung eines Unternehmens. Dabei legt er das System sowie den Aufbau der Buchhaltung fest. Der Bilanzbuchhalter kann die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ermitteln und wird damit bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen der Unternehmensleitung beratend zur Seite stehen. Natürlich übernehmen sie auch die Aufgaben, wie es ein Steuerfachangestellter bei seiner täglichen Arbeit tut, können sich aber zusätzlich in schwierigere Sachverhalte einarbeiten. Über die Aufgaben des Steuerfachangestellten hinaus dürfen Bilanzbuchhalter auch Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse für die jeweiligen Rechnungsperioden erstellen.
Zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden die Bewerber zugelassen, die bis dahin erfolgreich eine kaufmännische Ausbildung in einem anerkannten Beruf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren abgelegt haben und im Anschluss daran drei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten. Eine gesetzliche Vorschrift über den genauen Ablauf der Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter gibt es nicht. Die deutsche Industrie- und Handelskammer empfiehlt allerdings einen Unterrichtsumfang von 780 Unterrichtsstunden. Dabei ist es frei wählbar, in welcher Form etwaige Prüfungsvorbereitungskurse in Anspruch genommen werden. Diese können in Vollzeit, berufsbegleitend oder auch als Fernlehrgang belegt werden. Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs ist für die Zulassung zur Prüfung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber natürlich bei der fachgerechten Vorbereitung hilfreich sein.

3. Steuerberater: Steuerberater stehen ihren Mandanten in allen Steuerangelegenheiten unterstützend, bei finanzgerichtlichen Prozessen durch Vertretung und bei sämtlichen betriebswirtschaftlichen Problemen mit Beratung zur Seite. Die Hauptaufgabe ist es, die steuerlichen Pflichten der Mandanten zu erfüllen.

Ein Anwärter auf das Steuerberaterexamen muss also in jedem Fall – ob mit oder ohne Studium – eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen.
Die Prüfung zum Steuerberater erfordert eine intensive Lernphase im Vorfeld. Die Art der Vorbereitung wird nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, sich einem Vorbereitungskurs anzuschließen. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, wie z.B. Fernlehrgang, Wochenend- oder Abendkurs.
Bei der Prüfung nimmt der schriftliche Teil 3 Tage in Anspruch, wobei 3 Klausuren zu jeweils 6 Stunden auf dem Plan stehen. Wer diese Klausuren bestanden hat, wird dann zur mündlichen Prüfung eingeladen. Diese wird aus einem Vortrag des Bewerbers von circa 10 Minuten bestehen. Das Thema dieses Vortrags kann der Bewerber aus drei verschiedenen Vorschlägen auswählen, die ihm kurz vor der mündlichen Prüfung vorgestellt werden. Er hat danach 30 Minuten Zeit, um den Vortrag vorzubereiten.

Es gibt selbstverständlich noch viele andere Weiterbildungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Lohn- und Gehaltsbuchhalter, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirt mit Schwerpunkt Steuerwesen oder Master of Arts in Taxation. Für welche Art der Weiterbildung sie sich entscheiden, hängt maßgeblich von Ihren persönlichen Präferenzen und Zielen ab. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!

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