Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei fälschlichen Angaben im Lebenslauf. Wenn die Lüge des Arbeitnehmers im Laufe seines Arbeitsverhältnisses herauskommt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Wird diese Anfechtung als rechtswirksam anerkannt, hat sie die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Damit die Anfechtung rechtswirksam ist, muss der Arbeitgeber allerdings beweisen können, dass die falsche Angabe im Lebenslauf ausschlaggebend für die Einstellung des Arbeitnehmers gewesen ist. Zudem setzt eine arglistige Täuschung voraus, dass der Arbeitnehmer wusste oder erkennen musste, dass die von ihm vorgespielte oder verschwiegene Tatsache ausschlaggebend für die Einstellung gewesen ist. Ist dies nicht der Fall, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag meist nicht erfolgreich anfechten. Dann wäre allerdings zu klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund des erschütterten Vertrauensverhältnisses dennoch gekündigt wird. Zuletzt ist wichtig zu erwähnen, dass bei der Anfechtung bestimmte Fristen einzuhalten sind: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. Für die fristlose Kündigung hat der Arbeitgeber zwei Wochen ab Kenntniserlangung Zeit.